Begleitetes Fahren mit 17


Führerschein mit 17

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren

Fahrschülerin Cavdar Melike

Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:

Sie dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind
Gurten Sie sich immer an
Fahren Sie defensiv und vorausschauend
Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen – Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird, oder bitten Sie die Halterin bzw. den Halter dies zu tun

Fahrschülerin Alice Hermann

Die Beifahrerin oder der Beifahrer

Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein "Hilfsfahrlehrer"
Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z. B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird
Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs

Fahrplan zum Führerschein

AblaufVoraussetzungen/Auflagen
Ab 16 ½ Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
  • keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
  • eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en)
  • das 30. Lebensjahr vollendet
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
Führerscheinprüfung Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
  • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
  • Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt

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Quelle (Text): http://www.innenministerium.bayern.de