Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
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![]() Fahrschülerin Cavdar Melike | ||||||||||||
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
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![]() Fahrschülerin Alice Hermann | ||||||||||||||||||
Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
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| Ablauf | Voraussetzungen/Auflagen |
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| Ab 16 ½ Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
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| Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
| Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
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| Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
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| Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
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Quelle (Text): http://www.innenministerium.bayern.de