Allgemeine Info /Hinweise


Was brauchen Sie zur Anmeldung?

Das benötigen Sie zur Anmeldung:

1 biometrisches Lichtbild neueren Datums (Größe 35 x45 mm, Halbprofil, keine Kopfbedeckung)
(Bei Doppelklassen werden 2 benötigt)
SM-Bescheinigung
(Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen)
Sehtest
(nicht älter als 12 Monate)

Diese Unterlagen werden mit dem Führerscheinantrag (der von der Fahrschule erstellt wird) zusammen bei der zuständigen Gemeinde / Stadt abgegeben.


Sind Prüfungen vor dem Mindestalter möglich?

Ja, Prüfungen sind auch vor dem entsprechenden Mindestalter möglich:

Theorieprüfungen bis zu drei Monaten vorher
Praxisprüfungen bis zu einem Monat vorher



Fahrerlaubnisklassen:

Klasse Geltungsbereich Vorraussetzungen
A Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) in den ersten 2 Jahren nach Erwerb nur bis 25 kW und 0,16 kW/kg, Direkteinstieg für über 25jährige möglich 18 Jahre
(25 Jahre)
A1 über 50 cm³ bis 125 cm³ und Nennleistung bis 11 kW über 80 km/h (durch Bauart bestimme Höchstgeschwindigkeit) nur wenn älter als 18 Jahre 16 Jahre
B KFZ (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. 18 Jahre
BE Alle anderen Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern B / 18 Jahre
M Kleinkrafträder (und Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 50 cm³ und bis 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) 16 Jahre
L Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (Kennzeichnung) Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhängern 16 Jahre
T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) über 40 km/h nur nach Vollenden des 18. Lebensjahres 16 Jahre
C KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze + Fahrersitz auch mit Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse) B / 18 Jahre
CE KFZ der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse C / B / 18 Jahre
C1 KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7.500 kg und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz auch mit Anhängern bis 750 kg B / 18 Jahre
C1E KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zul. Gesamtmasse des Anghängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs) bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination C1 / B / 18 Jahre
D KFZ (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze + Fahrersitz bis 16 Sitzplätze + Fahrersitz auch mit Anghänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse B / 21 Jahre
DE KFZ der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse D / B / 18 Jahre
D1 KFZ (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze bis 16 Sitzplätze + Fahrersitz auch mit Anghänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse B / 21 Jahre
D1E KFZ Der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zul. Gesamtmasse nicht höher als Leermasse des Zugfahrzeugs) bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.
Keine Personenbeförderung im Anhänger
D1 oder D / B / 21 Jahre



Hier können Sie berechnen lassen, welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsübertretung hat:

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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