Sonstige Kursangebote bei der Fahrschule Schröder

ASF

AufbauSeminar für Fahranfänger

Begeht ein Fahranfänger während der Probezeit (2 Jahre lang nach Erhalt des Führerscheines, außer FE-Klasse M, L und T) einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße (Tabelle), muß er an einem ASF (früher Nachschulungskurs) teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann auf 4 Jahre.

Inhalt und Umfang des Aufbauseminars

Das Aufbauseminar ist keineswegs eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts, also kein "Nachsitzen". Die Teilnehmer sollen viel mehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihres bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Der Kurs ist in Gruppen von mindestens sechs und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen; er umfaßt vier Sitzungen von jeweils 135 Min. Dauer und eine Fahrprobe von 45 Min. (30 Min. reine Fahrzeit) und muß innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden.

Weitere Maßnahmen

Kommt es innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung zusenden und dem Betroffenen nahelegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.


ASP

AufbauSeminar für Punkteauffällige

Für die Führerscheinbesitzer, die Punkte in Flensburg haben, gibt es das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP).

Nach der Teilnahme an einem ASP bekommt man je nach Punktestand einen Punkterabatt.

Punktestand
vor Teilnahme
Punkterabatt
bis 8 Punkte 4 Punkte
9 bis 13 Punkte 2 Punkte
ab 14 Punkte 0 Punkte

Das bedeutet der aktuelle Punktestand für Sie:

Für viele Autofahrer - und andere Verkehrsteilnehmer - sind die ersten Punkte eine Warnung, der prompte und dauerhafte Besserung folgt. Bei anderen aber - von den ungeschickteren und unvorsichtigeren bis hin zu den uneinsichtigen Autofahrern - sammeln sich die Punkte an. Das hat folgende Konsequenzen:

Wer 8 bis 12 Punkte erreicht hat, wird von der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörde schriftlich verwarnt. Wenn Sie jetzt Einsicht zeigen und freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen, können Sie sich Rabatt-Punkte erarbeiten: Weist Ihr Konto 8 Punkte auf, gibt es 4 Punkte Abzug; haben Sie bereits 9 bis 13 Punkte gesammelt, dann werden 2 Punkte getilgt.
Schärfer wird der Ton, wenn Sie bei einem Kontostand von 14 bis 17 Punkten gelandet sind. Dann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Einen Rabatt gibt es jetzt nicht mehr. Den können Sie nur noch erzielen, wenn Sie sich freiwillig verkehrspsychologisch beraten lassen. Wer sich darauf einlässt, wird dann zumindest mit 2 Punkten Abzug belohnt.
Endgültig die Grenze überschritten haben Sie mit 18 und mehr Punkten. Dann wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach sechs Monaten. Und das auch nicht automatisch: In der Regel müssen Sie zuvor eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle von Ihrer Eignung als Fahrer überzeugen.

Einblick in Ihr Punktekonto erhalten Sie übrigens auf Antrag kostenlos. Sie richten Ihren Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg. Da es auch für Ihr Flensburger Konto so etwas wie ein Bankgeheimnis gibt, müssen Sie Ihre Unterschrift unter Ihrem Antrag amtlich beglaubigen lassen.


FSF

FortbildungsSeminar für Fahranfänger

"FSF" bestehen aus...
drei Gruppentreffen in der Fahrschule
  • Erfahrungsaustausch
  • Tipps für schwierige Situationen
  • Hilfen, um Unfälle zu vermeiden
einer Übungs- und Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr
  • Rückmeldung zum Fahrstil
  • Übungen nach Wunsch
  • energiesparendes Fahren
praktischen Sicherheitsübungen auf einem Übungsplatz
  • Richtiges Bremsen
  • Sicheres Kurvenfahren
Wer kann Teilnehmen?
Jeder der eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also den Pkw-Führerschein, seit mindestens 6 Monaten besitzt und noch in der Probezeit ist.
Durch die Teilnahme kann die Probezeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden!
Das gilt auch für Fahranfänger, deren Probezeit auf 4 Jahre verlängert wurde.
Tipp:
Fortbildungsseminare werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt.
Verabreden Sie sich zur gemeinsamen Teilnahme!


Tabelle der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Fahrerlaubnis auf Probe

Katalog A
Bereits eine Auffälligkeit führt zu Maßnahmen
Katalog B
Erst die zweite Auffälligkeit führt zu Maßnahmen
  • Nötigung (z. B. dichtes Auffahren auf der Autobahn unter Betätigung der Lichthupe).
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (PKW, Kraftrad) bzw. um mehr als 15 km/h (LKW, Bus).
  • Nichtbeachten der Vorfahrt mit Gefährdung des Vorfahrtberechtigten.
  • Nichtbefolgen des Rotlichts.
  • Nichtbefolgen des STOP- Zeichens mit Gefährung eines anderen.
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, -einmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
  • Trunkenheit im Straßenverkehr.
  • Ungenügendes Absichern, Beleuchten oder Kenntlichmachen liegengebliebener Fahrzeuge mit Gefährdung eines anderen.
  • Abbiegen nach links trotz entgegenkommender Fahrzeuge mit Gefährdung eines anderen.
  • Inbetriebnahme eins Fahrzeugs mit mangelhaften Reifen.
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
  • Kennzeichenmißbrauch.
  • Führen eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
  • Fahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften.

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