![]() | AufbauSeminar für Fahranfänger |
Begeht ein Fahranfänger während der Probezeit (2 Jahre lang nach Erhalt des Führerscheines, außer FE-Klasse M, L und T) einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße
Das Aufbauseminar ist keineswegs eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts, also kein "Nachsitzen". Die Teilnehmer sollen viel mehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihres bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Der Kurs ist in Gruppen von mindestens sechs und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen; er umfaßt vier Sitzungen von jeweils 135 Min. Dauer und eine Fahrprobe von 45 Min. (30 Min. reine Fahrzeit) und muß innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden.
Kommt es innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung zusenden und dem Betroffenen nahelegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.
![]() | AufbauSeminar für Punkteauffällige |
Für die Führerscheinbesitzer, die Punkte in Flensburg haben, gibt es das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP).
Nach der Teilnahme an einem ASP bekommt man je nach Punktestand einen Punkterabatt.
| Punktestand vor Teilnahme |
Punkterabatt |
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| bis 8 Punkte | 4 Punkte |
| 9 bis 13 Punkte | 2 Punkte |
| ab 14 Punkte | 0 Punkte |
Für viele Autofahrer - und andere Verkehrsteilnehmer - sind die ersten Punkte eine Warnung, der prompte und dauerhafte Besserung folgt. Bei anderen aber - von den ungeschickteren und unvorsichtigeren bis hin zu den uneinsichtigen Autofahrern - sammeln sich die Punkte an. Das hat folgende Konsequenzen:
| Wer 8 bis 12 Punkte erreicht hat, wird von der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörde schriftlich verwarnt. Wenn Sie jetzt Einsicht zeigen und freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen, können Sie sich Rabatt-Punkte erarbeiten: Weist Ihr Konto 8 Punkte auf, gibt es 4 Punkte Abzug; haben Sie bereits 9 bis 13 Punkte gesammelt, dann werden 2 Punkte getilgt. | |
| Schärfer wird der Ton, wenn Sie bei einem Kontostand von 14 bis 17 Punkten gelandet sind. Dann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Einen Rabatt gibt es jetzt nicht mehr. Den können Sie nur noch erzielen, wenn Sie sich freiwillig verkehrspsychologisch beraten lassen. Wer sich darauf einlässt, wird dann zumindest mit 2 Punkten Abzug belohnt. | |
| Endgültig die Grenze überschritten haben Sie mit 18 und mehr Punkten. Dann wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach sechs Monaten. Und das auch nicht automatisch: In der Regel müssen Sie zuvor eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle von Ihrer Eignung als Fahrer überzeugen. |
Einblick in Ihr Punktekonto erhalten Sie übrigens auf Antrag kostenlos. Sie richten Ihren Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg. Da es auch für Ihr Flensburger Konto so etwas wie ein Bankgeheimnis gibt, müssen Sie Ihre Unterschrift unter Ihrem Antrag amtlich beglaubigen lassen.
![]() | FortbildungsSeminar für Fahranfänger |
"FSF" bestehen aus... | |
drei Gruppentreffen in der Fahrschule
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einer Übungs- und Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr
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praktischen Sicherheitsübungen auf einem Übungsplatz
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| Wer kann Teilnehmen? | |
| Jeder der eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also den Pkw-Führerschein, seit mindestens 6 Monaten besitzt und noch in der Probezeit ist. | |
| Durch die Teilnahme kann die Probezeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden!
Das gilt auch für Fahranfänger, deren Probezeit auf 4 Jahre verlängert wurde. | |
| Tipp:
Fortbildungsseminare werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Verabreden Sie sich zur gemeinsamen Teilnahme! | |
| Katalog A Bereits eine Auffälligkeit führt zu Maßnahmen | Katalog B Erst die zweite Auffälligkeit führt zu Maßnahmen |
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